Reisebedingungen

Unsere Arrangements umfassen Standard- oder Classic-Zimmer. Gegen einen Aufpreis können Sie höhere Zimmerkategorien wählen. Anreisetag – sofern nichts anderes vermerkt – ist Freitag oder Samstag, die Abreise ist sonntags und montags möglich.

Buchungen können Sie per Fax oder E-Mail über unser Büro vornehmen. Übrigens: Für Gruppen ab 8 Personen bieten wir individuelle Führungen zum Wunschtermin an. Fragen Sie einfach nach. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06 61- 1 02 18 12.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr Team vom Tourismus und Kongressmanagement Fulda

Reisebedingungen

Lieber Gast! Auch bei uns geht es leider nicht ohne das Kleingedruckte. Bitte lesen Sie die Reisebedingungen sorgfältig durch, da diese Bestandteil des Pauschalarrangements sind.

1. Veranstalter
Veranstalter dieser Pauschalarrangements ist das Tourismus und Kongressmanagement Fulda.

2. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reise veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung sollte schriftlich erfolgen an:

Tourismus und Kongressmanagement Fulda, Bonifatiusplatz 1, Palais Buttlar,
D-36037 Fulda, Telefon: 06 61-1 02 18 12; Fax: 06 61-1 02 28 11

Der Vertrag kommt mit der Annahme zustande. Unverzüglich nach Vertragsabschluss wird dem Kunden die schriftliche Reisebestätigung zugesandt.

3. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, maximal 150,00 € pro Person fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der restliche Reisepreis ist spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn auf das Geschäftskonto bei der Sparkasse Fulda, Kontonummer 40 010 304 (BLZ 530 501 80), zu bezahlen, nachdem dem Reisekunden zuvor die Reiseunterlagen übermittelt worden sind. Bei Überweisungen aus dem Ausland geben Sie bitte zusätzlich den BIC-Code: HELADEF1FDS an. Zusatzleistungen, die in dem Pauschalarrangement genannt werden, werden vor Ort ausgehändigt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme der Zusatzleistungen oder anderer ausgeschriebener Leistungen.

4. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich das Tourismus und Kongressmanagement Fulda bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

5. Leistungs- und Preisänderungen
Unwesentliche Änderungen, die den Wert der Reise nicht ändern oder die nicht vom Tourismus und Kongressmanagement Fulda wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind im Einzelfall zulässig. Das Tourismus und Kongressmanagement Fulda verpflichtet sich dem Kunden gegenüber, sofort nach Bekanntwerden der Leistungsänderung diesen darüber zu informieren.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Tourismus und Kongressmanagement Fulda. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann das Tourismus und Kongressmanagement Fulda Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Das Tourismus und Kongressmanagement Fulda kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

» bis 30 Tage vor Reiseantritt: kostenfrei
» 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr von maximal 30,00 € kann fällig werden
» 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
» ab 6. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises

Eintrittskarten, z. B. für Musicals, Führungen oder Theater, können nicht zurückgenommen werden. Die Rücktrittsgebühr beträgt somit 100% des Kartenpreises. Der daneben bestehende pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren, wie oben angegeben, berechnet sich in diesem Fall auf den restlichen Preis.

7. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Tourismus und Kongressmanagements Fulda für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Das Tourismus und Kongressmanagement Fulda haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Theaterbesuche, Konzertveranstaltungen, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung lediglich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

8. Obliegenheiten und Rechte des Kunden
Zu Ihren gesetzlichen Rechten und Pflichten verweisen wir auf die Vorschrift des Pauschalreisegesetzes § 651a ff. BGB, deren Lektüre wir Ihnen empfehlen. Die wichtigsten Bestimmungen hieraus:

  • a: Etwa auftretende Reisemängel müssen Sie unverzüglich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb bzw. dem Tourismus und Kongressmanagement Fulda geltend machen. Ansprüche entfallen beim Unterlassen einer solchen Mängelanzeige nur dann nicht, wenn die Anzeige unverschuldet unterbleibt.
  • b: Im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise können Sie die Reise nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Hierzu bedarf es neben der Mängelanzeige nach 8a in aller Regel einer Fristsetzung zur Behebung der Mängel dem Beherbergungsbetrieb bzw. Tourismus und Kongressmanagement Fulda gegenüber.
  • c: Soweit Sie nach Reiseende Ansprüche geltend machen wollen, müssen Sie diese spätestens innerhalb eines Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Tourismus und Kongressmanagement Fulda als Reiseveranstalter geltend machen.

Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Auch hier entfallen Ansprüche nur dann nicht, wenn die Geltendmachung unverschuldet nach Ablauf der Frist erfolgt.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

10. Gerichtsstand
Sitz des Reiseveranstalters ist Fulda.