Mit der Anpassung wird die Grundlage geschaffen, die Qualität und Attraktivität Fuldas als Tourismusdestination auch künftig zu sichern und gezielt weiterzuentwickeln. Die Einnahmen aus dem Tourismusbeitrag unterstützen unter anderem die überregionale Vermarktung Fuldas, die weitere Positionierung als Tagungs- und Kongressstandort sowie die Sicherung und Weiterentwicklung des Kultur- und Veranstaltungsangebots und der touristischen Infrastruktur.
Von diesen Maßnahmen profitieren nicht nur die Gäste der Stadt, sondern auch die Fuldaer Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig leistet der Tourismusbeitrag einen wichtigen Beitrag zur touristischen Wertschöpfung und stärkt das Gastgewerbe als bedeutenden Wirtschaftsfaktor für Fulda und die Region.
Beherbergungsbetriebe und touristische Partner werden gebeten, die Anpassung ab dem 1. Januar 2027 entsprechend in ihren Systemen und Angeboten zu berücksichtigen.